@ KeilerHeinrich | # |
Wenn es an der richtigen Stelle mit dem Auto Kontakt hatte und frisch ist kann man das bedenkenlos verzehren. Habe ich schon gelegentlich (selten!) gemacht.
Inverkehrbringen ist allenfalls nach Beschau durch einen amtlichen oder amtlich bestellten Tierarzt möglich, sofern das Stück beim Eintreffen des Jägers noch lebte. Wenn es sich um echtes Fallwild (war schon tot als der Jäger kam) handelt, darf es nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Dem Hund darf man es eigentlich immer füttern, solange es noch nicht vergammelt ist.
Inverkehrbringen ist allenfalls nach Beschau durch einen amtlichen oder amtlich bestellten Tierarzt möglich, sofern das Stück beim Eintreffen des Jägers noch lebte. Wenn es sich um echtes Fallwild (war schon tot als der Jäger kam) handelt, darf es nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Dem Hund darf man es eigentlich immer füttern, solange es noch nicht vergammelt ist.
Hier lag Argos der Hund, von Ungeziefer zerfressen.
Dieser, da er nun endlich den nahen Odysseus erkannte,
Wedelte zwar mit dem Schwanz, und senkte die Ohren herunter;
Aber er war zu schwach, sich seinem Herren zu nähern.
Und Odysseus sah es, und trocknete heimlich die Träne (...)
Dieser, da er nun endlich den nahen Odysseus erkannte,
Wedelte zwar mit dem Schwanz, und senkte die Ohren herunter;
Aber er war zu schwach, sich seinem Herren zu nähern.
Und Odysseus sah es, und trocknete heimlich die Träne (...)
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